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Jugendarbeit & Schule

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Die verbandliche Jugendarbeit ist eine bedeutende Form der Jugendarbeit, bzw. der weitaus überwiegende Teil der Aktivitäten in der Jugendarbeit in Bayern wird von Jugendverbänden, Jugendgemeinschaften und den durch sie gebildeten Jugendringen getragen.

Die Jugendarbeit wird in Jugendverbänden und Jugendgruppen von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverant- wortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet.

Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten (vgl. § 12 SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz).

DIE ARBEITSANSÄTZE DES KREISJUGENDBÜROS


• Schaffen von Grundlagen …
        z.B. durch Planung, Erarbeitung von gemeindlichen Konzepten

• informieren …
        z.B. über aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich Jugend

• beraten … in allen Fragen der Jugendarbeit

• anregen, unterstützen und fördern, …
        dass Träger der freien Jugendhilfe und ggf. Gemeinden Angebote und Einrichtungen der Jugendarbeit
        bereitstellen

• erbringen eigener Leistungen, …
        wenn andere dazu nicht bereit oder in der Lage sind